Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Schmaus Kunststoffaufbereitung

I. Geltungsbereich 1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Schmaus Kunststoffaufbereitung („Verkäufer“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen und ausschließlich an Unternehmer. Sie gelten auch für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartnern („Käufer“), auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Käufer bestätigt, dass er Unternehmer ist. 

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Lieferbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. 

II. Angebot und Vertragsschluss 1. Alle Angebote des Käufers sind freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, sofern nicht der Liefergegenstand erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer unzumutbar sind oder eine bestimmte Beschaffenheit, wie beispielsweise Gewicht, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranz oder technische Daten ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. 

III. Lieferung 1. Lieferfristen oder - termine sind unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Maßgeblich sind die Angaben in der Auftragsbestätigung. 2. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen berechtigt. 3. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Hierunter fallen insbesondere auch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie Arbeiter- bzw. Rohstoffmangel. Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung für die Dauer der Behinderung zzgl. einer Anlaufzeit von 21 Tagen hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurück zu treten. 

IV. Preise und Zahlung 1. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise des Verkäufers zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. 2. Rechnungsbeträge sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei dem Verkäufer maßgeblich. 3. Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht und ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, so ist der ausstehende Betrag mit 9-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Verkäufer behält sich vor im Einzelfall nachzuweisen, dass infolge des Zahlungsverzuges ein höherer Schaden entstanden ist. 4. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Verkäufer anerkannt ist. Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur in soweit befugt, als sein Gegenanspruch fällig ist und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

V. Eigentumsvorbehalt 1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung vor, einschließlich künftig fällig werdender Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später geschlossenen Verträgen. 2. Der Käufer ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen, gleichgültig, ob der Verkauf ohne oder nach Verarbeitung erfolgt. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt auch nach Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr ordnungsgemäß nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretenen Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. 

VI. Gewährleistung 1. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser den ihm gesetzlich obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Jedwede Mängelrüge hat schriftlich unter genauer Angabe von Art und Umfang des Mangels zu erfolgen. 2. Soweit ein Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, ist der Käufer nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. 3. Ist der Käufer Kaufmann nach dem HGB, so beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung wegen Mängeln des Liefergegenstandes ein Jahr ab Gefahrübergang. Im Übrigen gilt Ziffer 

VII. VII. Haftungsbeschränkung Der Verkäufer haftet dem Käufer nur wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. VIII. Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 2. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche ist – sofern der Kunde Kaufmann ist – ausschließlicher Gerichtsstand Augsburg. 3. Das Gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Sitz aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt. 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.

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